MBA-Arbeit (gültig ab WS 2023/2024) (Veranstaltungsübersicht)

MBA-Arbeit (gültig ab WS 2023/2024) (Veranstaltungsübersicht)

OWEMBA Module 99 Offshore Wind Energy MBA 5 CP

MBA-Arbeit

Lehrveranstaltungen SS 2024
Modulberatung
Kühne, Admin
Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen
Bisherige Erbringung von mindestens 35 Leistungspunkten im Offshore Wind Energy MBA-Programm.
Ein Antrag auf Genehmigung des vorgeschlagenen Themas ist von jeder Kandidatin oder jedem Kandidaten beim Studienausschuss einzureichen. Der Antrag muss enthalten
 eine Beschreibung des Themas,
 die schriftliche Zustimmung des Dozenten, der das Thema vorgegeben hat,
 der geplante Start,
 Angabe, ob die Arbeit einzeln oder in der Gruppe durchgeführt werden soll; die übrigen Gruppenmitglieder müssen namentlich genannt werden.

Hinweise

Verfahren
Die Masterarbeit kann auch als Gruppenarbeit mit bis zu drei Studierenden verfasst werden. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes Gruppenmitglieds klar erkennbar sein.
Der Studienausschuss legt den Beginn der Arbeit und den Endtermin für die Fertigstellung fest. Das Thema wird dem Prüfling bekannt gegeben.
Das Kolloquium zur Masterarbeit soll zum nächstmöglichen Termin, spätestens sechs Wochen nach Abgabe der Arbeit, stattfinden. Sie findet erst statt, wenn die Masterarbeit mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde.
Im Kolloquium soll die Kandidatin oder der Kandidat nachweisen, dass sie oder er in der Lage ist, die in einer Diskussion zum Themengebiet der Masterarbeit erarbeiteten Lösungen selbstständig interdisziplinär und problembezogen auf wissenschaftlicher Grundlage darzustellen. Das Kolloquium soll zum nächstmöglichen Termin, spätestens sechs Wochen nach Abgabe der Arbeit, stattfinden. Das Kolloquium wird von den Prüfern der Masterarbeit gemeinsam als Einzelprüfung oder im Falle einer Gruppenarbeit als Gruppenprüfung durchgeführt. Die Dauer des Kolloquiums beträgt in der Regel 30 bis 60 Minuten für jeden Prüfling. Ein nicht bestandenes Kolloquium kann innerhalb von zwei Monaten einmal wiederholt werden.
Über das Kolloquium ist für jede zu prüfende Person ein Protokoll anzufertigen und den Prüfungsakten beizufügen. Sie müssen Angaben zu den Prüfenden, den anwesenden Mitgliedern des Prüfungsausschusses, dem Thema, der Dauer und dem Ablauf der Prüfung, den vorgenommenen Beurteilungen und der vergebenen Prüfungsnote enthalten und ggf. auf besondere Ereignisse während des Kolloquiums hinweisen . Das Protokoll ist von den Prüfern zu unterzeichnen.

Prüfungsebene modulabschließend
Prüfungsleistung Modul

Auswertung
Die Masterarbeit wird vom 1. und einem 2. Prüfer geprüft. Die Note der Arbeit ergibt sich aus dem Durchschnitt der Gutachten der Prüfer. Beträgt der Notenunterschied zwischen zwei Prüfern zwei oder mehr Vollnoten, bestimmt der Prüfungsausschuss für die abschließende Beurteilung einen dritten Prüfer bzw. eine dritte Prüferin. Die Note errechnet sich dann aus dem Durchschnitt der Noten der drei Prüfer.

Kompetenzziele

Ziel und Lernergebnis
Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem selbstständig wissenschaftlich und methodisch zu bearbeiten und in interdisziplinäre Zusammenhänge einzuordnen.
Die Studierenden weisen dies mit einer Masterarbeit nach
t Sie sind in der Lage, systematisch an und zu arbeiten
Lösen Sie ein komplexes und spezifisches Managementproblem auf Master-Ebene, unterstützt durch wissenschaftliche Erkenntnisse
Erkenntnisse und die Anwendung wissenschaftlicher Methoden.

Semesterveranstaltungen